Unter der hauswirtschaftlichen Versorgung versteht man die Unterstützung bei der Haushaltsführung.
Die hauswirtschaftliche Versorgung kann immer mit dem jeweiligen Mitarbeiter vor Ort besprochen und angepasst werden.
Die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen. Je nach Pflegegrad zum jeweiligen Höchstbetrag oder über den Betreuungs- und Entlastungsbetrag gem. § 45b SGB XI. Wenn der monatliche Entlastungsbetrag nicht (vollständig) in Anspruch genommen wurde, bleibt das Budget bis Mitte des folgenden Jahres beziehungsweise bis Ende des Folgejahres bestehen. Genauere Informationen erhalten Sie immer von Ihrer Kranken- und Pflegekasse.
Sie haben Fragen zu unserem Service oder wünschen eine ausführliche Beratung? Kontaktieren Sie uns gern!
Horster Straße 257, 45899 Gelsenkirchen, Deutschland
Fax: 0209 51301229
Powered by Websmart