FAQ

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FAQ

  • Was kann ich machen, wenn es einer Person in meinem Umfeld schlechter geht und ich merke, dass sie mehr Hilfe braucht?

    Wenn diese Person im alltäglichen Leben Unterstützung benötigt sollte geschaut werden, ob diese Person pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI ist. Am besten bespricht man dies erstmal mit dem Hausarzt.

    Dann wird ein Antrag (Antrag auf Einstufung in einem Pflegegrad) bei der Kranken- und Pflegekasse gestellt.  Bei einer Begutachtung durch den MDK wird anschließend festgestellt, ob und in welcher Form die Person pflegebedürftig ist. Die Person erhält dann einen Pflegegrad.

    Nun hat man die Möglichkeit verschiedene Dienstleistungen bei verschiedenen Anbietern innerhalb der Gesundheitsbranche in Anspruch zu nehmen. Der Pflegedienst „delphicare“ führt ambulante Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld durch. Genaue Informationen finden Sie unter dem menüpunkt „Leistungen“.  

  • Was mache ich, wenn die Pflegebedürftigkeit nicht anerkannt wird?

    Wenn der MDK die Pflegebedürftigkeit nicht anerkennt, sollte man einen Widerspruch einlegen. Dies gilt auch bei Höherstufungsanträgen.  Wichtig ist, dass die von der Kasse angegebene Widerspruchsfrist eingehalten wird. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig.

    Falls sie zu diesem Zeitpunkt noch kein Gutachten erhalten haben, sollten Sie diesen im gleichen Schreiben anfordern. Für das weitere Vorgehen können Sie sich mit uns in Verbindung setzten.

  • Wann ist eine Person pflegebedürftig?

    Gem. § 14 SGB XI ist eine Person pflegebedürftig, wenn sie körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig bewältigen kann.  Schlussendlich entscheidet die Pflegeversicherung über die Pflegebedürftigkeit, das MDK-Gutachten ist eine Empfehlung.

  • Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

    Die Pflegebedürftigkeit wird durch den MDK bei einer Begutachtung festgestellt. Die Abkürzung MDK steht für Medizinischer Dienst der Pflegekasse. Das Gutachten besteht aus folgenden 6 Modulen. Dabei gibt es einen Katalog welcher mit der betroffenen Person durchgegangen wird.


    ·         Mobilität


    ·         Kognitive und kommunikative Fähigkeiten


    ·         Verhaltensweisen und psychische Problemlagen


    ·         Selbstversorgung


    ·         Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

    Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

  • Was ist ein Pflegegrad und welche gibt es?

    Bei der MDK-Begutachtung werden Punkte ermittelt. Diese Punkte werden dann in Pflegegrade umgerechnet. Seit 2017 gibt es die Pflegegerade, vorher auch Pflegestufen genannt.

    Es gibt die Pflegegrade 1-5.  Je höher die Pflegebedürftigkeit und somit der Pflegegrad ist, umso mehr Leistungen erhält man von seiner Pflegekasse in Form von Geld- oder Sachleistungen. 

  • Was versteht man unter einem ambulanten Pflegedienst?

    Ein ambulanter Pflegedienst hat sein Büro an einem festen Standort. Die Pflegedienstleitung plant regelmäßig die Touren, in welcher die Mitarbeiter die Patienten bei sich zuhause anfahren. Alle Leistungen werden im häuslichen Umfeld der Patienten durchgeführt.

  • Welche Leistungen bietet der Pflegedienst „delphicare“ an?

    Grundsätzlich bietet der Pflegedienst „delphicare“  grundpflegerische, behandlungspflegerische, hauswirtschaftliche und sonstige Pflegeleistungen an. Genaue Information erhalten Sie unter dem Menüpunkt „Leistungen“.

  • Was muss ich tun um Hilfe in meinem Haushalt zu erhalten?

    Wenn Sie Unterstützung im Haushalt benötigen können Sie gerne bei uns anrufen. Je nach Kapazität wird sich ein/e Mitarbeiter/in bei Ihnen melden oder Sie werden auf unsere Warteliste aufgenommen und bei freier Kapazität kontaktiert.

    Gerne können Sie sich telefonisch informieren.

  • Wer übernimmt die Kosten die durch den Pflegedienst „delphicare“ entstehen?

    In der Regel übernehmen je nach Leistungsart die Kranken- oder Pflegekassen die Kosten. Wenn private Leistungen in Anspruch genommen werden möchten, muss der Leistungsnehmer diese selbst zahlen. Genauere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch, damit wir ganz individuell auf Sie eingehen können.

  • Was versteht man unter Pflegesachleistungen?

    Pflegesachleistungen sind gem. § 36 SGB XI alle pflegerischen Hilfen, die von einem professionellen Dienstleister geleistet werden. Je nach Pflegebedürftigkeit, kann man mehr Pflegeleistungen zur Unterstützung in Anspruch nehmen. Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2-5.

  • Was versteht man unter Geldleistungen?

    Wenn die pflegebedürftige Person ihre Pflege durch eine Privatperson sicherstellen kann, ohne professionale Hilfe (z.B. von uns) in Anspruch zu nehmen, erhält die pflegebedürftige Person monatlich einen Geldbetrag. Dieser Betrag ist abhängig vom Pflegegrad.

    Sich Sicherstellung der Pflege wird durch einen Pflegekontrollbesuch gem. § 37/3 SGB XI gewährleistet.  

  • Was versteht man unter Kombinationsleistung und wie sieht eine Beispielrechnung aus?

    Unter Kombinationsleistung versteht man die Kombination aus Geldleistung und Pflegesachleistung. Für eine bestmögliche Versorgung haben Pflegebedürftige das Recht, ihre Pflege von einem ambulanten Pflegedienst und der Pflegeperson durchführen zu lassen. Dies ermöglicht die Berücksichtigung von ganz individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen.

    Als Voraussetzung gilt, dass die pflegebedürftige Person einen Antrag auf Kombinationsleistung bei der Pflegekasse gestellt hat, mindestens Pflegegrad 2 besteht  und die Pflegesachleistungen, die von dem Pflegedienst in Anspruch genommen werden, nicht voll ausgeschöpft werden.

    Der Pflegedienst rechnet die geleisteten Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse ab z.B. entstehen Kosten in Höhe von 75% des Anspruchs von Pflegesachleistungen. Dann erhält die pflegebedürftige Person 25% von den Geldleistungen. Die genauen Beträge sind je nach Pflegegrad unterschiedlich.

  • Wer muss die Kosten für die Pflegeleistungen zahlen, wenn kein Pflegegrad vorhanden ist?

    Dies hängt von der jeweiligen Pflegeleistung ab. Bis auf die Behandlungspflege, welche von einem Arzt verordnet wird, müssen Patienten die Pflegeleistungen selber bezahlen, wenn kein Pflegegrad vorliegt.

    Wenn Sie also Unterstützung benötigen, raten wir Ihnen dringen einen Antrag auf einen Pflegegrad bei ihrer Kasse zu stellen.

  • Was sind Pflegehilfsmittel und habe ich Anspruch darauf?

    Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, welche die häusliche Pflege erleichtern. Darunter fallen zum Beispiel: Mundschützer, Desinfektionsmittel und Handschuhe.

    Jede pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 60,00 € im Monat. Dafür muss die pflegebedürftige Person Zuhause gepflegt werden (von Angehörigen oder von einem ambulanten Pflegedienst) und einen Antrag bei der Pflegekasse eingereicht haben.

  • Was versteht man unter der SIS?

    Die strukturierte Informationssammlung ist wichtig für die Versorgung unserer Patienten, da dort alle notwendigen Informationen über die Patienten dokumentiert werden. Dabei werden die Einschätzungen von der Pflegefachkraft in sechs verschiedene Themen gegliedert. Die Themen sind Kognition und Kommunikation, Mobilität und Bewegung, Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen, Selbstversorgung, Leben in sozialen Beziehungen und Haushaltsführung. Auf Grundlage der SIS können dann weitere Einschätzungen z.B. Pflegerisiken, allgemeine Risikoeinschätzung und ein Handlungsbedarf in der Maßnahmenplanung notiert werden.

    Wichtig zu erwähnen ist, dass wir verantwortungsvoll und dem Gesetz entsprechend vernünftig mit den personenbezogenen Daten umgehen. Wir beachten stets aktuelle Vorgaben und Gesetze des DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).

Sie haben Fragen zu unserem Service oder wünschen eine ausführliche Beratung? Kontaktieren Sie uns gern!

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