Was versteht man unter Behandlungspflege – Welche Leistungen dazu gehören
Unter Behandlungspflege versteht man die Pflege, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden soll. Sie umfasst die Bereiche Gesundheits- und Krankenpflege.
In allen Bereichen stehen wir im engen Kontakt zu Ärzten, Angehörigen und ggf. Wundexperten. Das ermöglicht uns eine Versorgung, die jederzeit individuell und umgehend an die jeweilige Situation angepasst werden kann.
Typische Tätigkeiten, die zur Behandlungspflege gehören:
- Blutzuckermessung/ Blutdruckmessung
- Verbandswechsel
- Medikamentenmanagement (z.B. Tabletten, Augentropfen)
- Portversorgung
- Kompressionsstrümpfe an-/ ausziehen, Kompressionsverbände anlegen
- Wundversorgung
- Insulinspritzen
- Antithrombosespritzen
- Dekubitusbehandlung
- Reinigung/ Versorgung von Kathetern
- Reinigung/ Versorgung künstlicher Ausgänge (Stomaversorgung)
Kostenübernahme von behandlungspflegerischen Leistungen
Der Arzt stellt für die behandlungspflegerische Leistung eine Verordnung aus. Diese Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Leistungen werden dann von der Kasse bezahlt.