Unter Behandlungspflege versteht man die Pflege, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden soll. Sie umfasst die Bereiche Gesundheits- und Krankenpflege.
In allen Bereichen stehen wir im engen Kontakt zu Ärzten, Angehörigen und ggf. Wundexperten. Das ermöglicht uns eine Versorgung, die jederzeit individuell und umgehend an die jeweilige Situation angepasst werden kann.
Blutzuckermessung/ Blutdruckmessung
Verbandswechsel
Medikamentenmanagement (z.B. Tabletten, Augentropfen)
Portversorgung
Kompressionsstrümpfe an-/ ausziehen, Kompressionsverbände anlegen
Wundversorgung
Insulinspritzen
Antithrombosespritzen
Dekubitusbehandlung
Reinigung/ Versorgung von Kathetern
Reinigung/ Versorgung künstlicher Ausgänge (Stomaversorgung)
Der Arzt stellt für die behandlungspflegerische Leistung eine Verordnung aus. Diese Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Leistungen werden dann von der Kasse bezahlt.